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Seit 1. Jänner 2004 müssen alle Brandschutztüren und Fenster mit
einer ÜA (Übereinstimmung Austria) - Kennzeichnung versehen sein.
Ab Mai 2010 müssen die Nachweise des Feuerwiderstandes von
Holzbauteilen ausschließlich nach den neuen Europäischen Normen
erfolgen. Die alten Klassifizierungen, F30, T30 usw. werden durch
die neuen REI Klassifizierungen ersetzt.
z.B.: T30 wird zu EI230C |
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Bei uns erhalten Sie alle Brandschutzelemente selbstverständlich bereits mit
den neuen ÜA-Kennzeichen.
Wir liefern und montieren Ihnen Innentüren, Fenster, Türelemente zu
Abtrennung von Brandabschnittsbereichen etc. in sämtlichen
Brandwiderstandsklassen ob in Holz (soweit möglich) oder in Aluminium.
Bitte beachten Sie das bei Feuerschutztüren ein Türschließer
vorgeschrieben ist und es verboten ist Brandschutztüren z.B. mittels eines
Keils geöffnet zu halten. Zur Offenhaltung von Brandschutztüren ist es
notwendig einen geeigneten Türschließer bzw. Magnethalter zu montieren in
dem ein Rauchmelder integriert ist bzw. der an eine vorhandene
Brandmeldeanlage angeschlossen wird.
Weiters dürfen Brandschutztüren nicht
ohne dafür geprüft zu sein verändert werden. Es dürfen auch nur spezielle
geprüfte Beschläge und Anbauteile (wie Drücker, Bänder, Türschließer, Gläser
usw.) verwendet werden.
Selbstverständlich erhalten Sie bei uns aber sämtliche geprüfte Beschläge
und Anbauteile.
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